Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 16.01.1991

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5422
OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91 (https://dejure.org/1992,5422)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09.01.1992 - 8 U 2890/91 (https://dejure.org/1992,5422)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Januar 1992 - 8 U 2890/91 (https://dejure.org/1992,5422)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungpflicht eines Versicherungsgebers aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ); Vorliegen einer "Berufsunfähigkeit" bei einem Polizeibeamten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1
    Zur Verweisbarkeit eines Polizisten nach einjähriger Umschulung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsunfähigkeit bei einem Polizeibeamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 730
  • VersR 1992, 1387
  • r+s 1992, 177
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 09.11.1988 - 20 U 56/88

    Zweiter Kreditnehmer; Gesamtschuldner; Restschuldversicherung; Versicherungsfall;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91
    Der Senat bleibt damit unterhalb des in der Rechtsprechung vertretenen Grenzwertes von 50 % (vgl. Benkel/Hirschberg, BUZ, § 2 Rn. 22 mit Nachweisen) und im Rahmen der durch seine Entscheidung vom 1. Dezember 1988 (vgl. VersR 1989, 694 ) unterhalb von 40 % gezogenen Grenze.
  • OLG München, 25.10.1984 - 1 U 2989/84

    Umschulung; Andere Tätigkeit; Versicherungsnehmer; Ausbildungserfahrung;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91
    Eine Tätigkeit, auf welche sich der Versicherungsnehmer verweisen lassen muß, liegt vielmehr auch dann vor, wenn diese eine Zusatzausbildung im Sinne einer Umschulung erfordert, wenn nämlich die zusätzliche Ausbildung den Charakter einer Fortbildung hat, innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes abgeschlossen werden kann und sich das Ausbildungsziel dem Schwierigkeitsgrad nach im Rahmen dessen hält, was nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung voraussichtlich bewältigt werden kann (vgl. OLG München, VersR 1986, 669 ).
  • OLG Hamm, 02.12.1981 - 20 W 43/81

    Berufsunfähigkeitsrente; Polizist; Dienstunfähigkeit; Nachweis;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 09.01.1992 - 8 U 2890/91
    Demgemäß wird in der Rechtsprechung die Berufsunfähigkeit im Sinne der BUZ bei einem Polizeibeamten davon abhängig gemacht, daß neben der Polizeidienstunfähigkeit, die schon bei geringen gesundheitlichen Mängeln vorliegen kann, auch Dienstuntauglichkeit für eine andere Beamtenlaufbahn vorliegt (vgl. OLG Hamm VersR 1982, 890), weil er nach den beamtenrechtlichen Vorschriften einen Laufbahnwechsel hinnehmen muß (vgl. OLG Köln, R. u. S. 1988, 344).
  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Eine solche Verrechnung von Freizeit und Arbeitserleichterungen mit der Einkommensdifferenz (dafür: OLG Nürnberg VersR 1992, 1387, 1388; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. Abschnitt H Rn. 118) ist aber mit dem Zweck der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht vereinbar (so auch: OLG Karlsruhe VersR 2012, 841, 843; OLG München r+s 2003, 166, 167).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im

    Eine etwaige - sofern überhaupt mögliche - "Einarbeitung" würde einen zeitlichen Umfang zum Erwerb der erforderlichen (kaufmännischen) Fähigkeiten erfordern, dass eben nicht mehr von einer Einarbeitung, sondern einer Umschulung zu sprechen wäre (vgl. OLG Nürnberg 9.1.1992 - 8 U 2890/91, r+s 1992, 177; OLG München 25.10.1984 - 1 U 2989/84, VersR 1986, 669).
  • BGH, 22.10.1997 - IV ZR 259/96

    Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei ausgeübter Tätigkeit als Subunternehmer

    Es beruft sich in diesem Zusammenhang auf seine Entscheidungen aus den Jahren 1988 (VersR 1989, 693) und 1992 (VersR 1992, 1387 = RuS 1992, 177).
  • OLG München, 22.10.2010 - 25 U 5827/07

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis der Falschbeantwortung der

    Das OLG Hamm hat dies bei einer Einkommensminderung von 26, 5 % bei einem Ausgangsgehalt von DM 3500,/Monat brutto zuzüglich DM 600,- steuerfreie Spesen/Monat verneint (VersR 1992, 1338), ebenso bei einer Einkommenseinbuße von 28 % ausgehend von einem Ausgangsgehalt von brutto DM 2.500/Monat (VersR 2008, 949) während das OLG Nürnberg eine Einkommenseinbuße von unter 30 % für zumutbar erachtete (VersR 1992, 1387).
  • LG Heidelberg, 20.01.2004 - 2 O 319/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeit eines Polizeibeamten auf Probe

    So führt das OLG Nürnberg (VersR 1992, 1387, 1388) aus, dass eine Tätigkeit, auf welche sich der VN verweisen lassen muss auch dann vorliege, wenn diese eine Zusatzausbildung im Sinne einer Umschulung erfordert, wenn nämlich die zusätzliche Ausbildung den Charakter einer Fortbildung hat, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums abgeschlossen werden kann und sich das Ausbildungsziel dem Schwierigkeitsgrad nach im Rahmen dessen hält, was nach der bisherigen Ausbildung und Berufserfahrung voraussichtlich bewältigt werden kann (vgl. OLG München VersR 86, 669).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 16.01.1991 - 2 U 162/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2736
OLG Oldenburg, 16.01.1991 - 2 U 162/90 (https://dejure.org/1991,2736)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16.01.1991 - 2 U 162/90 (https://dejure.org/1991,2736)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - 2 U 162/90 (https://dejure.org/1991,2736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 1185
  • VersR 1992, 434
  • r+s 1992, 177
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.1986 - IVa ZR 78/85

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer künstlichen Befruchtung in der privaten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 16.01.1991 - 2 U 162/90
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist unter einer Krankheit im Sinne der privaten Krankenversicherungsbedingungen ein unabhängig von den subjektiven Vorstellungen des VN objektiv nach ärztlichem Urteil bestehender anormaler Körper- oder Geisteszustand zu verstehen (vgl. BGH VersR 87, 278 [279]), und nach Pschyrembel (Klinisches Wörterbuch 256. Aufl.) wird "Arthrose" als degenerative Gelenkerkrankung bezeichnet.
  • OLG Karlsruhe, 01.10.2018 - 9 U 165/16

    Pflegetagegeldversicherung: Arglistiges Verschweigen von Vorerkrankungen bei

    Umstände, die eine Versicherungsnehmerin einmal gekannt hat, die ihrem Gedächtnis inzwischen aber entfallen sind, kennt sie nicht mehr (vgl. OLG Oldenburg, Versicherungsrecht 1992, 434; Senat, NJW-RR 2015, 806).
  • OLG Bamberg, 18.01.2016 - 4 U 160/14

    Beweislast für präsente Kenntnis des Verkäufers von aufklärungsrelevanten

    Dies gilt ebenso im Bereich der von den Klägern angesprochenen Anzeigepflichten im Versicherungsrecht gemäß § 19 Abs. 1 VVG (BGH, Urteil vom 11.02.2009, IV ZR 26/06, Rz. 11; OLG Oldenburg, NJW-RR 1991, 1185, 1186; Armbrüster in Prölls/Martin, VVG, 29. Aufl., § 19, Rn. 26).
  • LG Bielefeld, 14.02.2007 - 25 O 105/06

    Anforderungen an die Wirksamkeit des durch eine private Krankenversicherung

    Umstände hingegen, die der Versicherungsnehmer einmal gekannt hat, die seinem Gedächtnis inzwischen aber wieder entfallen sind, kennt er nicht mehr (OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1185).
  • LG Bielefeld, 22.02.2007 - 25 O 105/06

    Krankenversicherung - PKV darf nicht wegen genetischer Erkrankung kündigen

    Umstände hingegen, die der Versicherungsnehmer einmal gekannt hat, die seinem Gedächtnis inzwischen aber wieder entfallen sind, kennt er nicht mehr (OLG Oldenburg NJW-RR 1991, 1185).
  • OLG Stuttgart, 18.11.1994 - 2 U 200/94

    Begriff der Sonderveranstaltung

    Im Ergebnis wirken daher die Besonderheiten der Vertriebsart der Antragsgegnerin dem Eindruck einer Sonderveranstaltung nicht entgegen (vgl. Urteil des Senats vom 14.12.1990 - 2 U 162/90, ebenfalls die Antragsgegnerin betreffend "Die Raben haben Inventur gemacht" für ein ähnliches Unternehmen s. auch Senat WRP 1990, 552, 554).
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